Differenzkostenrechnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sammelbegriff für Kostenrechnungssysteme, in denen den Kostenträgern sowie oft auch anderen Bezugsobjekten nur die zusätzlichen Kosten zugerechnet werden. Spezifischere Bezeichnung als Teilkostenrechnung, weil dieser Begriff auch die Handels- und Zinsspannenrechnung sowie „reduzierte Vollkostenrechnungen”, in denen auf die Verteilung der Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten verzichtet wird, einschließt.
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