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Differenzkostenrechnung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sammelbegriff für Kostenrechnungssysteme, in denen den Kostenträgern sowie oft auch anderen Bezugsobjekten nur die zusätzlichen Kosten zugerechnet werden. Spezifischere Bezeichnung als Teilkostenrechnung, weil dieser Begriff auch die Handels- und Zinsspannenrechnung sowie „reduzierte Vollkostenrechnungen”, in denen auf die Verteilung der Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten verzichtet wird, einschließt.

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    Mindmap "Differenzkostenrechnung"

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