Druckzuschlag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einbehalt zur Mängelbeseitigung bei Bauhandwerkerrechnungen. Dieser Druckzuschlag ist mit dem Forderungssicherungsgesetz 2008 deutlich reduziert worden. Konnten vormals Auftraggeber mind. das Dreifache der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten zurückhalten, so darf seit dem 1.10.2008 höchstens das Doppelte der voraussichtlichen Kosten zurückgehalten werden. Damit ist dieses Druckmittel für private Bauherren stark eingeschränkt worden.
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Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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