Eigenmiete
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zu den Zusatzkosten zählende Kostenart.
Eigenmieten werden in der Vollkostenrechnung angesetzt, um den Nutzenausfall des dem Unternehmen von den Anteilseignern zur Verfügung gestellten Raumes (Gebäudes, Gebäudeteils) in einer anderen Verwendung (Vermietung an Dritte) zu erfassen. Der Eigenmiete entsprechen damit keine Aufwendungen.
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