einseitiges Handelsgeschäft
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rechtsgeschäfte, die nur für einen der Vertragspartner Handelsgeschäfte sind (Rechtsfolge vgl. § 345 HGB).
Gegensatz: beiderseitiges Handelsgeschäft.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Aufwendungen Eigentumsvorbehalt Fahrlässigkeit Geschäftsfähigkeit GmbH & Co. KG Kapitalgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) Konzern Personengesellschaft Prokura Prozess Sachmängelhaftung Sicherungsübereignung Unternehmen eidesstattliche Versicherung juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
einseitiges Handelsgeschäft
ausgehend
eingehend
einseitiges Handelsgeschäft
ausgehend