Emissionskataster
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Register mit Angaben über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung und die Austrittsbedingungen von Luftverunreinigungen bestimmter Anlagen und Fahrzeuge (§ 46 BImSchG). Die Einrichtung des Emissionskatasters obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden.
Vgl. auch Immissionsschutz.
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