empirische Wirtschaftsforschung
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1. Begriff: Im Rahmen der Volkswirtschaftslehre die Anwendung bzw. Entwicklung von Methoden zur empirischen Überprüfung ökonomischer Hypothesen sowie zur Analyse der Effizienz des wirtschaftspolitischen Instrumentariums.
2. Ziele: a) Empirisch tragfähige Theorien von nicht tragfähigen zu unterscheiden
b) Sammlung und Aufbereitung wirtschaftlicher Daten als Grundlage erklärender Analysen des Wirtschaftsablaufs (Wirtschaftsstatistik, Konjunkturdiagnose) und als Basis wirtschafts-, finanz-, sozial- u.a. politischer Meinungsbildung.
c) Prognosen und Szenarien der wirtschaftlichen Entwicklung zu erstellen (Wirtschaftswissenschaften, Popper-Kriterium).
3. Methoden: a) Zählungen und Befragungen (Wirtschaftsstatistik, Konjunkturtest, Konsumklimaindex).
b) Empirische Analyse statistischer Reihen (Konjunkturindikatoren).
c) Aufstellung und Auswertung formaler Modelle (Ökonometrie).
4. (Häufig) angewandte mathematische Verfahren: Schätzung ökonometrischer Modelle, Zeitreihenanalyse, Input-Output-Analyse.