Erträglichkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
arbeitswissenschaftlich anerkanntes Kriterium für menschengerechte Arbeitsgestaltung. Im Grundmodell menschengerechter Arbeit sind vier Stufen unterschieden: Ausführbarkeit, Erträglichkeit, Zumutbarkeit, Persönlichkeitsförderlichkeit. Eine Arbeit wird dann als erträglich bezeichnet, wenn die Leistungsgrenzen der arbeitenden Menschen - auch unter dem Aspekt der langfristigen Belastungsdauer - nicht überschritten werden. Das gesundheitliche Befinden der Arbeitsperson darf nur in zumutbarem Rahmen negativ beeinflusst sein. Langfristig muss Arbeit erträglich bleiben, sodass die Gesundheit der Arbeitsperson unversehrt bleibt; vgl. u.a. Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5.
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