Direkt zum Inhalt

Gefahrgutbeauftragter

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen beteiligt sind, müssen mind. einen Gefahrgutbeauftragten bestellen (vgl. § 3 I der Gefahrgutbeauftragtenverordnung [GbV] i.d.F. vom 25.2.2011 (BGBl. I 341)m.spät.Änd.). Er hat darauf hinzuwirken, dass geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter für den jeweiligen Verkehrsträger ergriffen werden. Einzelheiten regelt die GbV.

    Vgl. auch Gefahrgut.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Gefahrgutbeauftragter"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Gefahrgutbeauftragter Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gefahrgutbeauftragter-34746 node34746 Gefahrgutbeauftragter node35821 Gefahrgut node34746->node35821 node46812 Sachen node35821->node46812 node48633 Tiere node35821->node48633 node32425 Gefahrstoffverordnung node35821->node32425 node33432 explosionsgefährliche Stoffe node33432->node35821 node28539 Betriebsbeauftragter für Umweltschutz node28539->node34746 node28972 Abfall node28539->node28972 node47401 Umweltschutz node28539->node47401 node32045 Immissionsschutz node28539->node32045 node45609 Sicherheitsbeauftragter node28539->node45609
    Mindmap Gefahrgutbeauftragter Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gefahrgutbeauftragter-34746 node34746 Gefahrgutbeauftragter node35821 Gefahrgut node34746->node35821 node28539 Betriebsbeauftragter für Umweltschutz node28539->node34746

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete