Geschäftstagebuch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Hauptbuch der Mindestbuchführung des Einzelhandels. Sofern nicht bereits weiterreichende Bücher im Sinn des § 238 HGB bzw. der §§ 140 ff. AO geführt werden, ist u.a. ein Geschäftstagebuch zu führen, in dem täglich laufend und lückenlos die Ein- und Auszahlungen aus der Kasse nach dem Kassenberichtsblock und die Zu- und Abgänge von bargeldlosen Zahlungskonten (Bank) nach Betriebskosten, Privatentnahmen, Warenein- und -verkäufen und sonstigen Geschäftsvorfällen einzutragen sind.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung
Abschreibung
Agio
Aufwendungen
Betriebsstoffe
Bonus
Buchführung
Doppelte Buchhaltung
Einkauf
Erlösschmälerungen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Industrie-Kontenrahmen (IKR)
Kommissionsgeschäft
Kosten
Rechnungswesen
außerordentliche Aufwendungen
internes Kontrollsystem (IKS)
laufende Inventur
neutrale Aufwendungen
pagatorisch
eingehend
Geschäftstagebuch
ausgehend