Direkt zum Inhalt

Herstellungsaufwand

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Einkommensteuerrechts zur Abgrenzung gegenüber Erhaltungsaufwand. Herstellungsaufwendungen sind Aufwendungen, durch die entweder ein Wirtschaftsgut neu beschafft oder ein vorhandenes über seinen ursprünglichen Zustand hinaus verbessert, in seinem Wesen erheblich verändert oder wesentlich in seiner Substanz erweitert wird, z.B. Anbaukosten, Umbaukosten. Aufwendungen, die für sich allein betrachtet Erhaltungsaufwand darstellen, sind steuerlich als Herstellungsaufwendungen zu behandeln, wenn sie in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Herstellungsaufwendungen anfallen (anschaffungsnaher Aufwand, R 6.3 EStR). Nach der Fertigstellung des Gebäudes ist Herstellungsaufwand anzunehmen, wenn Aufwendungen durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Erweiterung oder für die über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung eines Gebäudes entstehen (§ 255 II S. 1 HGB). Betragen die Aufwendungen nach Fertigstellung eines Gebäudes für die einzelne Baumaßnahme nicht mehr als 4.000 Euro (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer) je Gebäude, ist auf Antrag dieser Aufwand stets als Erhaltungsaufwand zu behandeln. Auf Aufwendungen, die der endgültigen Fertigstellung eines neu errichteten Gebäudes dienen, ist die Vereinfachungsregelung jedoch nicht anzuwenden.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Herstellungsaufwand"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Herstellungsaufwand Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/herstellungsaufwand-34998 node34998 Herstellungsaufwand node33473 Erhaltungsaufwand node34998->node33473 node28829 anschaffungsnaher Aufwand node34998->node28829 node50590 Wirtschaftsgut node34998->node50590 node47963 Werbungskosten node33473->node47963 node47653 vorbeugende Instandhaltung node33473->node47653 node39743 Instandsetzung node33473->node39743 node29754 Betriebsvermögen node33473->node29754 node33124 Herstellungskosten node28829->node33473 node28829->node33124 node31667 Anlagenbuchhaltung node34708 Großreparaturen node31667->node34708 node34708->node34998 node39518 Instandhaltungskosten node34708->node39518 node40586 innerbetriebliche Leistungsverrechnung node49874 Vermögensgegenstand node50590->node49874 node39327 Kosten node43179 Rückstellung node31208 Abschreibung node39518->node34998 node39518->node40586 node39518->node39327 node39518->node43179 node39518->node31208 node36257 Einlagen node36257->node50590 node49526 Teilwert node49526->node50590 node29754->node50590 node52805 anschaffungsnaher Aufwand bei ... node52805->node28829
    Mindmap Herstellungsaufwand Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/herstellungsaufwand-34998 node34998 Herstellungsaufwand node50590 Wirtschaftsgut node34998->node50590 node33473 Erhaltungsaufwand node34998->node33473 node28829 anschaffungsnaher Aufwand node34998->node28829 node39518 Instandhaltungskosten node39518->node34998 node34708 Großreparaturen node34708->node34998

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete