Repräsentationsschluss
(weitergeleitet von indirekter Schluss)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
indirekter Schluss; in der Statistik der Schluss von einem Befund aus einer Zufallsstichprobe auf die zugehörige Grundgesamtheit. Der Repräsentationsschluss ist die Grundlage der Schätzverfahren (Intervallschätzung, Punktschätzung) und statistischen Testverfahren der Inferenzstatistik.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.