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Integration

Definition: Was ist "Integration"?
Herstellung einer Einheit oder Eingliederung in ein größeres Ganzes.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Herstellung einer Einheit oder Eingliederung in ein größeres Ganzes.

    I. Unternehmenstheorie:

    Dynamisch-evolutorische Theorie der Unternehmung, Governance-Structure-Theorie der Unternehmung, Grenzen der Unternehmung, Theorie der Mehrproduktunternehmung, Transaktionskostentheorie der Unternehmung.

    II. Organisation:

    Koordination.

    III. Außenwirtschaft:

    Zusammenführung zweier oder mehrerer Volkswirtschaften. Dies reicht von der Verringerung bzw. dem Abbau von tarifären und nicht tarifären Handelshemmnissen bis zur Vereinheitlichung verschiedener Bereiche der Wirtschaftspolitik.

    Als handelspolitische Maßnahme bedeutet Integration die Verringerung oder Beseitigung von Handelshemmnissen zwischen den integrierenden Ländern, bei Aufrechterhaltung der Handelshemmnisse gegenüber Drittländern. Behalten die Länder ihre eigenen Handelspolitiken gegenüber Drittländern, spricht man von einer Freihandelszone, gehen sie zu einer gemeinsamen Handelspolitik nach außen über, spricht man von einer Zollunion. In einem Gemeinsamen Markt (in der EU auch Binnenmarkt genannt, vgl. EU/EG, EEA) werden die so genannten vier Freiheiten realisiert: Freiheit des Waren- und Dienstleistungsverkehrs, Kapitalmarktintegration sowie die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Niederlassungsfreiheit. In einer Wirtschaftsunion als dann folgende Stufe der Integration ist die Wirtschaftspolitik (Fiskal- und Strukturpolitik, Sozialpolitik) zumindest koordiniert. Findet zudem eine gemeinsame Zentralbank mit einer gemeinsamen Währung Anwendung, dann ist mit der Wirtschafts- und Währungsunion die höchste Stufe der wirtschaftlichen Integration realisiert (Beispiel EU, EWWU).

    Wirkungen: Handelsschaffung, Handelsablenkung.

    Vgl. auch regionale Integration, Regionalismus, Handelspolitik, Wirtschaftsunion, Währungsunion.

    IV. Wettbewerbstheorie:

    Wirtschaftlicher oder rechtlicher Zusammenschluss mehrerer Unternehmen (Unternehmenszusammenschluss). Integration und Unternehmenskonzentration werden häufig synonym verwendet.

    Arten:
    (1) Horizontale Integration: Zusammenschluss von Unternehmen derselben Produktionsstufe;
    (2) Vertikale Integration: Zusammenschluss von Unternehmen unterschiedlicher durch Angebots- und Nachfragebeziehungen verbundene Produktionsstufen.

    Zur Bedeutung der Integration für die strategische Planung vgl. Wertschöpfungsstrategie.

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