Jagd- und Fischereisteuer
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
örtliche Steuer (Gemeindesteuern). Sie wird auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den Pachtpreis erhoben, den der Pächter zahlen muss; bei der Fischereisteuer zählt die Anzahl der Fischereibezirke. Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze der Länder und die jeweiligen kommunalen Satzungen. Die Steuer wird jedoch in der Regel von den Kreisen erhoben, denen auch die Ertragshoheit zusteht.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Brexit Dienstleistungen Direktinvestition Drittland Embargo Freihandelszone Kooperation Koordination Liquidität Migration Sanktion Sonderwirtschaftszone Subsidiarität Terms of Trade Volatilität Zahlungsbilanz Zoll internationale Arbeitsteilung nicht tarifäre Handelshemmnisse tarifäre Handelshemmnisse
eingehend
Jagd- und Fischereisteuer
ausgehend
eingehend
Jagd- und Fischereisteuer
ausgehend