Labor-Force-Konzept
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Je nach der Beteiligung am Erwerbsleben werden gemäß dem Labor-Force-Konzept Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) und Nichterwerbspersonen unterschieden. Gemäß den Empfehlungen der OECD wird das Labor-Force-Konzept seit 1957 auch in der dt. amtlichen Statistik angewandt. Die Erwerbsbevölkerung wird nicht nach der überwiegenden Quelle des Lebensunterhalts (Unterhaltskonzept) oder nach Art der Tätigkeit, sondern nach Erwerbsintensität und Beschäftigungsgrad ausgezählt.
Erhebungstatbestände sind a) die Erwerbsintensität:
(1) Beschäftigte (gegen Entgelt beschäftigte Personen und Personen in bestehendem Beschäftigungsverhältnis, auch wenn sie vorübergehend wegen Urlaub, Krankheit etc. nicht tätig sind) sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige.
(2) Arbeitskraftreserven, d.h. unbeschäftigte bzw. nicht am Erwerbsprozess beteiligte Personen (Arbeitsuchende und vorübergehend keine Erwerbstätigkeit ausübende Personen).
b) der Beschäftigungsgrad der Erwerbspersonen unter a) (1): Je nach der Zahl der geleisteten Wochenstunden gelten die am Erwerbsprozess Beteiligten als Vollbeschäftigte (Arbeitszeit von 40 Wochenstunden und darüber) oder Teilbeschäftigte (aus eigenem Entschluss weniger als die branchenübliche Normalarbeitszeit tätig). Mithelfende Personen werden nur erfasst bei einer Wochenstundenleistung von mind. 15 Stunden. In dieser Gruppe, v.a. in der Landwirtschaft, ist infolge der Häufung mehrerer kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse einer Person die Anzahl der Tätigkeitsfälle größer als die Zahl der erfassten Beschäftigten.