Lohnsteuerauskunft
(weitergeleitet vonRechtsauskunft)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anrufungsauskunft; Auskunft des Betriebsstättenfinanzamtes auf Antrag eines Beteiligten darüber, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer (nicht: Kirchensteuer) anzuwenden sind (§ 42e EStG). Auf die Erteilung einer solchen Auskunft besteht ein Anrecht. Die erteilte Auskunft ist gegenüber dem Arbeitgeber bindend; allerdings zählt sie nur für die Lohnsteuer, nicht auch für die spätere Einkommensteuer-Veranlagung des betroffenen Arbeitnehmers durch dessen Wohnsitzfinanzamt.
Anders: Verbindliche Auskunft (§ 89 II AO).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Arbeitnehmer Betrieb Betriebsstätte Genossenschaft GmbH & Co. KG Kommanditgesellschaft (KG) Kommissionsgeschäft Körperschaft Lebenspartnerschaft Lizenzgebühren Nachhaltigkeit Personengesellschaft Reverse-Charge-Verfahren Societas Europaea (SE) Umsatz Vorsteuerabzug Wechsel stille Gesellschaft Äquivalenzprinzip
eingehend
Lohnsteuerauskunft
ausgehend
eingehend
Lohnsteuerauskunft
ausgehend