Londoner Club
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Umschuldungsverhandlungen mit überschuldeten Staaten vollziehen sich auf zwei Ebenen: Sofern es sich bei den Gläubigern um staatliche Institutionen handelt, werden Umschuldungen im Pariser Club in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) verhandelt. Private Gläubiger, vorrangig Banken, arbeiten dagegen im Londoner Club zusammen, bilden aber auch spezielle Konsortien.
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