Mehrfachbeschäftigter
(weitergeleitet von Teilbeschäftigter)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teilbeschäftigter. 1. Sozialversicherungsrecht: Arbeitnehmer mit gleichzeitig verschiedenen versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Jeder Arbeitgeber trägt einen Beitragsanteil für die jeweilige Beschäftigung. Die für die Krankenversicherung zuständige Krankenkasse, die der Arbeitnehmer gewählt hat (§ 173 SGB V), ist Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag aus allen zeitgleich ausgeübten Beschäftigungen.
2. Arbeitsrecht: mehrere Arbeitsverhältnisse.
3. Lohnsteuer: mehrere Dienstverhältnisse.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anwartschaft
Arbeitsentgelt
Arbeitslose
Arbeitsplatz
Aussteuerung
Bruttoarbeitsentgelt
Entgelt
Erwerbsminderung
Invalidität
Jugendhilfe
Krankenversicherung
Krankheit
Sozialdaten
Sozialleistungen
Sozialversicherung
Unfallversicherung
Versicherungspflicht
Versicherungsprinzip
berufliche Fortbildung
Äquivalenzprinzip
eingehend
Mehrfachbeschäftigter
ausgehend
eingehend
Mehrfachbeschäftigter
ausgehend