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Mietverlustversicherung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Versicherungsart, die den Mietverlust durch die Beschädigung oder Zerstörung von Gebäuden oder sonstigen Grundstücksbestandteilen infolge der Verwirklichung einer versicherten Gefahr zum Gegenstand des Versicherungsschutzes hat. Der versicherte Mietverlust kann entweder im Ausfall bzw. in der Minderung der Mietzahlung bestehen, sofern der Mieter kraft Gesetzes oder Mietvertrags dazu berechtigt ist, oder bei eigengenutzten bzw. unentgeltlich an Dritte überlassenen Räumen aus dem Nutzungsausfall in Höhe des ortsüblichen Mietwerts sowie etwaiger fortlaufender Nebenkosten.

    2. Merkmale: Die Mietverlustversicherung ist der Betriebsunterbrechungsversicherung verwandt. Sie kann für gewerblich genutzte Räume mit einem eigenständigem Bedingungswerk (AMB 2010) angeboten werden, wobei folgende versicherte Gefahren bzw. Gefahrengruppen kombiniert oder einzeln vereinbart werden können: a) Brand, Blitzschlag, Explosion, Aufprall eines Luftfahrzeugs,
    b) Leitungswasser,
    c) Sturm, Hagel. Die Dauer der Entschädigungspflicht ist auf die vertraglich vereinbarte Haftzeit begrenzt, die i.d.R. zwölf Monate beträgt. Im Rahmen der verbundenen Wohngebäudeversicherung ist das Risiko des Mietverlusts für nicht gewerblich genutzte Räume ohne besondere Vereinbarungen automatisch mitversichert.

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