Mindestpreis
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gesetzlich oder behördlich festgesetzte niedrigste Preisgrenze, die nicht unterschritten werden darf. Verordnung von Mindestpreisen ist ein Mittel der staatlichen Preispolitik, das auf Gütermärkten (insbesondere auf Märkten für landwirtschaftliche Erzeugnisse) bei schlechter Absatzlage ruinöse Konkurrenz verhindern soll.
Als ein Mindestpreisbeispiel auf einem Faktormarkt ist der staatlich garantierte Mindestlohn zu nennnen, der ein Mindesteinkommen auf dem Arbeitsmarkt sichern soll.
Vgl. auch Preisfunktionen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.