Mindestrente
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung in der Umgangssprache für die (Sozialversicherungs-)Rente nach Mindesteinkommen. Nach § 262 SGB VI ist eine Mindestbewertung von vollwertigen Pflichtbeiträgen vor 1992 für langjährige Versicherte möglich.
Eine Mindestrente i.e.S., d.h. mit einem bestimmten Mindestzahlbetrag, kennt das geltende Recht nicht.
Vgl. auch Grundrente.
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