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Nebenertrag

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Nebenerlöse; Erträge aus der Verwertung von Abfällen, Reststoffen oder Schrott. Nebenerträge werden in der Buchführung als Umsatzerlöse erfasst, soweit sie der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zuzurechnen sind. In der Kostenrechnung werden sie häufig auch als Kostengutschrift auf die entsprechenden Materialkonten oder, soweit eine direkte Zurechnung möglich ist, auf die entsprechenden Halb- und Fertigfabrikatekonten übertragen.

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    Mindmap "Nebenertrag"

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