Personalrat
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
anstelle des Betriebsrats in Betrieben und Verwaltungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gewählte Personalvertretung der Bediensteten zur Wahrnehmung des Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechts.
Rechtsgrundlage: Bundespersonalvertretungsgesetz vom 15.3.1974 (BGBl. I 693) m.spät.Änd. nebst Wahlordnung i.d.F. vom 1.12.1994 (BGBl. I 3653) m.spät.Änd. und entsprechende Länderbestimmungen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anfechtung
Angestellter
Arbeitnehmer
Arbeitsentgelt
Betrieb
Bruttoarbeitsentgelt
Delegation
Günstigkeitsprinzip
Handelsvertreter
Krankenversicherung
Körperschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Kündigungsfristen
Nichtigkeit
Personalplanung
Societas Europaea (SE)
Sorgfaltspflicht
Verwaltung
juristische Person
ordentliche Kündigung
eingehend
Personalrat
ausgehend
eingehend
Personalrat
ausgehend