Repräsentationsschluss
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
indirekter Schluss; in der Statistik der Schluss von einem Befund aus einer Zufallsstichprobe auf die zugehörige Grundgesamtheit. Der Repräsentationsschluss ist die Grundlage der Schätzverfahren (Intervallschätzung, Punktschätzung) und statistischen Testverfahren der Inferenzstatistik.
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