Richtsorte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung der Plankostenrechnung für die Leistungsart einer Kostenstelle, auf die bei häufigem Sortenwechsel alle anderen Leistungsarten durch Gewichtung mit einer Äquivalenzziffer bezogen werden, um die Leistung mengenmäßig vergleichbar zu machen (Divisionskalkulation).
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