Schnelltilger
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schnelltilger sind Kreditnehmer, die ihren Kredit nicht mit den normal üblichen Tilgungssätzen zurückzahlen, sondern direkt deutlich höhere Tilgungsbeträge vereinbaren. Neben der damit deutlich kürzeren Laufzeit kann die Vereinbarung auch zu einem Zinsvorteil führen, wenn dies mit dem Kreditgeber ausgehandelt wird. Schließlich kann dieser den Kredit völlig anders refinanzieren und damit in die Lage versetzt werden, diesen Vorteil auch anteilig weiterzugeben. Es gibt auch spezielle Kreditangebote mit der sog. Schnelltilgerkomponente oder sog. Volltilgerdarlehen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Schnelltilger
ausgehend