Schnelltilger
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schnelltilger sind Kreditnehmer, die ihren Kredit nicht mit den normal üblichen Tilgungssätzen zurückzahlen, sondern direkt deutlich höhere Tilgungsbeträge vereinbaren. Neben der damit deutlich kürzeren Laufzeit kann die Vereinbarung auch zu einem Zinsvorteil führen, wenn dies mit dem Kreditgeber ausgehandelt wird. Schließlich kann dieser den Kredit völlig anders refinanzieren und damit in die Lage versetzt werden, diesen Vorteil auch anteilig weiterzugeben. Es gibt auch spezielle Kreditangebote mit der sog. Schnelltilgerkomponente oder sog. Volltilgerdarlehen.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Schnelltilger
ausgehend