Sequester
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Vom Staat eingesetzter Zwangsverwalter von beschlagnahmten Unternehmungen, Grundstücken oder sonstigen Vermögenswerten.
2. Vom Gericht auch aufgrund einstweiliger Verfügung zur Verwahrung und Verwaltung beweglicher oder unbeweglicher Sachen zu bestellende Person (§§ 848, 938 ZPO).
3. Von zwei oder mehreren Personen (Parteien) zur Verwahrung eines Streitobjektes bestellte Vertrauensperson.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Arbitrage
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Eigentum
Einlagen
Einrede der Vorausklage
Föderalismus
Gerichtsstand
Handelsvertreter
Intervention
Kommissionsgeschäft
Kreditsicherheiten
Prozess
Präambel
Recht
Subsidiarität
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
Sequester
ausgehend