Solidarpaktfortführungsgesetz
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Gesetz vom 20.12.2001 zur Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes ab 1.1.2005 und damit zur Reformierung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs.
Inhalt: stärke Ausrichtung des Finanzausgleichs auf den Aspekt seiner Anreizwirkungen (v.a. Erhöhung der Umsatzsteuerergänzungsanteile zugunsten der neuen Bundesländer statt garantierter Mindestauffüllung sowie im Rahmen des Länderfinanzausgleichs Abflachung des Ausgleichstarifs und gleichzeitige Verbreiterung der Bemessungsgrundlage); Neuregelung der Vergabe von Bundesergänzungszuweisungen (allg. Bundesergänzungszuweisungen statt Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen; Berücksichtigung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft in den neuen Ländern; Ausgleich für überdurchschnittlich hohe Kosten politischer Führung zugunsten kleinerer Länder; vgl. Ergänzungszuweisung); Neugestaltung der Abwicklung des Fonds Deutsche Einheit.