Stadtkämmerer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Leiter des Finanzdezernates einer Stadtverwaltung, dem die gesamte Finanzverwaltung der Stadtgemeinde obliegt. Er hat v.a. den jährlichen Haushaltsplan aufzustellen und nach Genehmigung durch die Stadtvertretung durchzuführen.
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