Innovationsförderung
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1. Begriff: Maßnahmen der Wirtschaftsförderung, die den Unternehmen die Durchführung von Innovationen erleichtern sollen.
2. Ziele: Stärkung der Fähigkeit und Bereitschaft der Unternehmen, ihre Position im Wettbewerb (v.a. auch im internationalen Wettbewerb) durch innovatorische Bemühungen zu verbessern. Beschleunigung der Realisierung technischen Fortschritts auf Unternehmensebene, bezogen auf die Entwicklung neuer Produktionsverfahren (Verfahrensinnovationen) und/oder neuer Produkte (Produktinnovationen).
3. Formen: a) Unterstützung der Unternehmen bei eigenen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Die Unterstützung kann projektbezogen sein, d.h. für bestimmte Projekte, die als förderungswürdig definiert sind, können finanzielle Hilfen in Anspruch genommen werden (Projektförderung, direkte Forschungsförderung). Sie kann aber auch allg. auf die Stärkung der Forschungs- und Entwicklungsressourcen abzielen, z.B. durch Förderung des Personaleinsatzes (Personalförderung).
b) Förderung der Forschungskooperation oder der Auftragsforschung. Diese Formen der Innovationsförderung wenden sich v.a. an kleine und mittlere Unternehmen, die keine oder keine ausreichend dimensionierten eigenen Forschungsabteilungen besitzen.
c) Erleichterung des Zugangs zu neuem Wissen durch Beratung und Vermittlung technologischer Informationen (Technologietransferförderung). Damit wird v.a. darauf gezielt, die Verbreitung (Diffusion) technischer Neuerungen zu beschleunigen.
d) Unterstützung bei der Markteinführung neuer Produkte.
4. Instrumente und Träger: a) In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die direkte Projektförderung überwiegend durch zweckgebundene Finanzzuwendungen.
Beispiele: Fachprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für Bereiche wie Energieforschung, Multimedia, innovative Netzwerke u.a. (Zuwendungen in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der zuwendungsfähigen Kosten). Vergleichbare Fördermaßnahmen gibt es auch auf Ebene der Bundesländer sowie der EU.
b) Indirekte Instrumente der Innovationsförderung zielen auf die Beseitigung von (vermuteten) Innovationsengpässen ohne nähere Spezifizierung der Innovationsziele. Hierzu gehören
(1) Zuwendungen zu den Personalkosten (in Deutschland derzeit nur für die neuen Bundesländer);
(2) Zuwendungen zu den Investitionskosten (Investitionszuschüsse) oder langfristige und zinsgünstige Investitionskredite.
(3) Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen oder von Unternehmensbeteiligungen.
(4) Steuerliche Erleichterungen wie Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Forschung und Entwicklung (F&E) dienen.
(5) Staatliche Bürgschaften oder Garantien an Unternehmen, um den Zugang zu bankmäßiger Fremdfinanzierung zu erleichtern.
c) Förderung der Informationsbeschaffung durch staatlich finanzierte Beratung oder kostenlose Inanspruchnahme von Technologie-Transfer-Agenturen. Kooperationsförderung bes. im europäischen Raum durch Programme wie EUREKA.