Versicherungskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Auszahlungen einer Unternehmung für Prämien bei Fremdversicherung: Erfassung als gesonderte Kostenart in der Kostenartenrechnung.
2. Bei Eigenversicherung werden anstelle von Versicherungsprämien entsprechende kalkulatorische Kosten (Wagnisse) verrechnet, deren Höhe nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu ermitteln ist.
3. Verrechnung: Nach der Art der Versicherung (Feuer, Diebstahl, Transport) sind mit Versicherungskosten die Material-, Gebäude-, Fertigungs- oder Vertriebskostenstellen zu belasten.
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