Zeichnungsjahr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Jahr, in dem die Risikotragung des Erstversicherers beginnt. Bei einer Rückversicherung auf Zeichnungsjahrbasis übernimmt der Rückversicherer dementsprechend die Deckung für alle in dem betreffenden Jahr beginnenden Risiken des Erstversicherers.
Bücher
Wiesbaden, 2011, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
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Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
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