Zumutbarkeit
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Umweltpolitik
z.T. gesetzlich fixiertes Kriterium zur Bewertung (umwelt-)politischer Maßnahmen, welches auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip abstellt. Zur Prüfung der Zumutbarkeit wird in Verwaltungsvorschriften auf folgende Aspekte verwiesen:
(1) vergleichbare Entsorgungspflichtige,
(2) Vergleich zu anderen Verfahren der Entsorgung,
(3) Markt für Reststoffe vorhanden und zu schaffen?
(4) Verhältnis der Verwertungsaufwendungen zu den gesamten Produktionskosten,
(5) erhebliche Änderungen des geplanten Produktionsverfahrens notwendig?
(6) Auswirkungen auf die weitere Absetzbarkeit des Produkts? In der Vollzugspraxis entstehen teilweise erhebliche Probleme bei der Auslegung.
Arbeitswissenschaften
Die Arbeitswissenschaft berücksichtigt als interdisziplinärer Ansatz neben humanen auch wirtschaftliche Ergebnisse des Unternehmens bei der Gestaltung von Arbeit, verbunden mit dem Ziel, menschengerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen (Humanisierung der Arbeit) sowie den wirtschaftlichen Unternehmenserfolg zu sichern. Vor diesem Hintergrund wird auch die Zumutbarkeit von Arbeit betrachtet. Diese wird dann als zumutbar erlebt, wenn nach übereinstimmender Auffassung Betroffener unter gegebenen gesellschaftlichen, technischen sowie organisatorischen Bedingungen die Arbeit erfüllt werden kann.