zweigleisiger Vertrieb
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertrieb einer Ware gleicher Güte
(1) als Markenware und
(2) gleichzeitig ohne Marke oder mit Handelsmarke zu geringerem Preis. Ein zweigleisiger Vertrieb ist wettbewerbsrechtlich bedenklich: Der Käufer wird irregeführt (irreführende Werbung), indem er mit der Markenware höhere Wertvorstellungen verbindet.
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