Risikoreduzierungsgesetz
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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz - RiG).
Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise in den Jahren 2007 und 2008 sind im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht seit dem Jahr 2010 umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für international tätige Banken beschlossen worden. Mit diesen Maßnahmen sollte die Widerstandskraft der Banken in Krisenfällen erhöht und das Risikomanagement der Banken verbessert werden.
Das Risikoreduzierungsgesetz dient im Wesentlichen der Umsetzung des sog. EU-Bankenpaketes, um die identifizierten Regelungslücken und -schwächen zu beseitigen und die Widerstandesfähigkeit des europäischen Bankensektors insgesamt zu stärken. Gerade in Zeiten wie der aktuellen COVID-19-Pandemie zahlt sich eine strenge Regulierung aus, weil solide kapitalisierte Institute die durch die Pandemie hervorgerufenen Kapitalbelastungen besser abfedern können. Das Gesetz komplementiert die im Bankenpaket enthaltenen Regelungen und überführt sie in deutsches Recht. Dazu sind neben Änderungen an nationalen Gesetzen auch Anpassungen an nationalen Rechtsverordnungen erforderlich.