Cap
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1. Allgemein: Der Begriff Cap wird als Bezeichnung einer Kappungs- bzw. Obergrenze verwendet.
2. In der Bankwirtschaft meint Cap eine Zinsobergrenze und damit ein Hedge-Instrument zur Absicherung gegen steigende Zinsen; seit 1983 auf den internationalen Finanzmärkten eingesetzt und von zunehmender Bedeutung. Der Cap-Verkäufer garantiert dem Cap-Käufer (Schuldner) die Zahlung der Differenz zwischen dem vereinbarten Cap und dem darüber hinausgehenden realen Marktzinssatz für ein variabel verzinsliches Finanzierungsinstrument (z.B. Floating Rate Note). Der Schuldner begrenzt sein Zinsänderungsrisiko auf den Cap. Der Cap-Verkäufer erhält bei Vertragsabschluss eine einmalige Prämie; diese ist im Wesentlichen abhängig von der Höhe des Cap (je höher, um so billiger), dem aktuellen Marktzinssatz, der Laufzeit und der Volatilität (Schwankungsbreite) des Referenzzinssatzes (z.B. Libor).
Beispiel: Ein Cap-Käufer vereinbart mit einem Cap-Verkäufer ein Cap von 8 Prozent; steigt der tatsächliche Marktzinssatz auf 10 Prozent, so ersetzt der Cap-Verkäufer dem Cap-Käufer die Zinsdifferenz von 2 Prozent.
Gegensatz: Floor.
Vgl. auch Collar, Derivate.