Bereitstellungskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.e.S.: Betriebsnotwendige Aufwendungen für die Unterhaltung von Bereitstellungslagern. Gelten als Nebenkosten der Materialkosten und werden typischerweise als Materialgemeinkosten verrechnet.
2. I.w.S.: Beschaffungskosten.
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