Bundesverwaltungsamt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI); Sitz in Köln. Errichtet durch Gesetz vom 28.12.1959 (BGBl. I 829) m.spät.Änd.
Aufgabe: Als zentrale Verwaltungsbehörde des Bundes erledigt das Bundesverwaltungsamt in eigener Zuständigkeit eine Vielzahl verschiedener Aufgaben, die ihm durch Gesetz zugewiesen sind, sowie Verwaltungsaufgaben, die ihm aufgrund des Errichtungsgesetzes im Erlasswege durch die Bundesministerien übertragen werden. Es werden mehr als 100 Aufgaben aus den Geschäftsbereichen der Ressorts wahrgenommen.