Bundesausgleichsamt (BAA)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren (BMI); Sitz in Bad Homburg v.d. Höhe.
Aufgaben: Durchführung des Lastenausgleichs, einschließlich Sachaufsicht über die Ausgleichsverwaltung (Ausgleichsämter). Bildet eine Verwaltungsgemeinschaft mit dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen.