Handelsliberalisierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Befreiung des internationalen Handels von tarifären Handelshemmnissen und nicht tarifären Handelshemmnissen. Für den Fall des Alleingangs eines einzelnen Landes spricht man von unilateraler Liberalisierung, während die Abstimmung mehrerer bzw. vieler Länder als plurilaterale bzw. multilaterale Liberalisierung bezeichnet wird. Im Rahmen der World Trade Organization (WTO) wird der völkervertraglich geregelte Abbau der Handelshemmisse und damit die Handelsliberalisierung gefördert.
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