Goldreserven
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Gold spielte über Jahrhunderte aufgrund des Goldgehaltes verschiedener Währungen (Feingoldgewicht von Goldmünzen sowie des Feingehaltes von Währungseinheiten, der sich aufgrund der gesetzlichen Vorschriften errechnete) eine bedeutende Rolle im Geld- und Bankenwesen. Dazu trugen auch sog. Goldklauseln als Wertsicherungsklauseln, d.h. vertragliche Vereinbarungen über die Rückzahlung einer Schuld in Gold bzw. Goldwert bei. Nach dem Zusammenbruch des Systems von Bretton Woods (1944) im Jahre 1971, indem die Leitwährung US-Dollar mit 35 Dollar je Feinunze Gold konvertierbar war, erlebte das Gold einen starken Rückgang seiner Bedeutung in internationalen Finanzsystemen.
Heute beschränkt sich die wirtschaftliche Bedeutung von Gold v.a. auf den Rohstoffbedarf der Industrie sowie auf die Goldreserven als Teil der Weltwährungsreserven. Zentralbanken verkaufen jährlich bedeutende Goldreserven. Im Jahr 1999 schlossen 15 Notenbanken das sog. Central Bank Gold Agreement (CBGA I). Dieses regelte die Volumina der Goldverkäufe für die folgenden fünf Jahre. Die Verkaufsobergrenze lag bei 400 t pro Laufzeitjahr. Das CBGA II (2004-2009) erhöhte die maximale Verkaufsmenge auf 500 t. Das Goldabkommen CBGA III (2009-2014) und CBGA (2015-2020) vereinbart derzeit 400 t pro Jahr. Die europäischen Zentralbanken halten rund 45 Prozent der weltweiten offiziellen Goldreserven, die Deutsche Bundesbank allein ca. 3.400 t.