Harmonielehre
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Auffassung der klassischen Lehre, nach der das einzelwirtschaftliche Gewinnstreben gleichzeitig dem Gemeinwohl dient. Begründet wird diese Ansicht damit, dass die höchsten Gewinne dort zu erzielen sind, wo der Bedarf am größten ist. Das Streben nach Gewinnmaximierung sorgt dafür, dass die wichtigsten Bedürfnisse zuerst befriedigt werden. Wegen des Konkurrenzmechanismus werden die Gewinne im Laufe der Zeit abgebaut.
Kritik: Die Harmonielehre gilt nur in der Modellwelt der vollständigen Konkurrenz. Sie überschätzt die Elastizität der Betriebe und Märkte. Das vielfältige Versagen des Konkurrenzmechanismus (Oligopole, Monopole, Rigiditäten von Löhnen und Preisen) bleibt unbeachtet.
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