Handwerksmeister
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Meister. Handwerker, der eine Meisterprüfung abgelegt hat. Er besitzt das Recht zur Führung eines Meistertitels und eines Handwerksbetriebs; er ist zur Lehrlingsausbildung berechtigt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.