Geschäftsbeginn
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die tatsächliche Aufnahme der Geschäfte, z.B. Warenbestellung, Aufnahme von Darlehen etc. Geschäftsbeginn ist für den Istkaufmann maßgebend (§ 1 HGB). Lediglich beim Kannkaufmann (§§ 2–3 HGB) kommt es auf die Eintragung ins Handelsregister an.
Vgl. auch Betriebseröffnung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aufwendungen
Eigentumsvorbehalt
Fahrlässigkeit
Geschäftsfähigkeit
GmbH & Co. KG
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Sachmängelhaftung
Sicherungsübereignung
Unternehmen
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Geschäftsbeginn
ausgehend
eingehend
Geschäftsbeginn
ausgehend