Indexmiete
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vereinbarung in Schriftform, dass der Mietzins durch den vom Statistischen Bundesamt (StBA) ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird. Der Mietzins muss jeweils mind. ein Jahr unverändert bleiben. Eine Erhöhung des Mietzinses bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, die über der Indexmiete liegt, ist ausgeschlossen (§ 557b BGB).
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