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Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

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Definition: Was ist "Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)"?

auf freiwilliger Basis durchgeführte Repräsentativstatistik über die Einnahmen und Ausgaben von rund 60.000 Haushalten sämtlicher Bevölkerungsschichten zur Bereitstellung von Informationen über die deutsche Einkommenssituation und die Verbrauchsverhältnisse.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Teil der amtlichen Statistik, bildet zusammen mit den laufenden Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte das System der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte. Erstmals 1962/1963, dann 1969 und seit 1973 in fünfjährigem Turnus auf freiwilliger Basis durchgeführte Repräsentativstatistik über die Einnahmen und Ausgaben von rund 60.000 Haushalten sämtlicher Bevölkerungsschichten mit Ausnahme der Bezieher bes. hoher Einkommen und Personen in Gemeinschaftsunterkünften und Anstalten. Seit 1993 erfolgt die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) für das gesamte Bundesgebiet und berücksichtigt auch Ausländerhaushalte. Sie liefert Angaben über die wirtschaftliche und soziale Situation der Haushalte, Einnahmen nach Quellen und Ausgaben nach Art und Verwendungszweck sowie Wohnverhältnisse und Vermögen. Damit ist die EVS eine wichtige Datenquelle für Steuer-, Sozial- und Familienpolitik. Innerhalb des Systems der amtlichen Statistik werden die Ergebnisse der EVS für die Bestimmung des Wägungsschemas der Verbraucherpreisstatistik verwendet; daneben fließen sie in Schätzungen im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) ein. Die detaillierten Ergebnisse über die Aufwendungen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren bilden eine Informationsquelle für ernährungswissenschaftliche Fragestellungen.

    Die EVS ist eine freiwillige Stichprobe bei ungefähr 60.000 Haushalten (ca. 0,2 Prozent aller privaten Haushalte). Die Durchführung erfolgt in Form einer Quotenstichprobe. Die Grundgesamtheit der Haushalte wird dabei anhand bestimmter Quotierungsmerkmale (Bundesländer, Haushaltstyp, soziale Stellung des Haupteinkommensbeziehers, Haushaltsnettoeinkommen) in Gruppen aufgeteilt. Für die so gebildeten Quotierungszellen wird die jeweils zu befragende Anzahl von Privathaushalten ermittelt. Die Erhebung gliedert sich in drei Teile: (1) allg. Angaben und Informationen über das Geld- und Sachvermögen zur Erfassung von soziodemografischen und -ökonomischen Grundinformationen;
    (2) Haushaltsbuch, zur Erfassung (jeweils ein Quartal) der Einnahmen und Ausgaben aller beteiligten Haushalte;
    (3) Feinaufzeichnungsheft für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren zur Erfassung von allen Ausgaben für und Mengen von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren während eines Monats (20 Prozent der ausgewählten Haushalte). Neben der EVS werden jährlich im Rahmen der laufenden Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte Informationen über die Einkommens- und Verbrauchssituation erhoben.

    Die Veröffentlichung erfolgt in Fachserie 15 des Statistischen Bundesamtes (StBA).

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