EBA
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Abk. für Euro Banking Association. Die EBA (bis 1997 firmierte sie als ECU Banking Association) wurde 1985 auf Initiative europäischer Geschäftsbanken für die Verrechnung und den Saldenausgleich in privaten ECU über das von ihr betriebene und mittlerweile eingestellte ECU Clearing System gegründet. Die EBA ist als Non-Profit-Verbund unter franz. Recht konstituiert. Heutiger Geschäftszweck ist die Förderung pan-europäischer Zahlungsverkehrsinitiativen und Geschäftspraktiken. Der EBA gehören derzeit rund 180 Institutionen an, die größtenteils in der EU domiziliert sind.
2. Abk. für European Banking Authority.
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