Imparitätsprinzip
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein handelsrechtlicher Bewertungsgrundsatz (Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung). Während nach dem Realisationsprinzip (das dem allgemeineren Prinzip der Bilanzvorsicht entspringt) nur realisierte Gewinne und Verluste ausgewiesen werden dürfen, schränkt das Prinzip der Imparität, d.h. der ungleichen Behandlung, diesen Grundsatz ein, indem es verlangt, dass nicht realisierte (aber bereits erkennbare) Verluste ausgewiesen werden müssen, noch nicht realisierte Gewinne hingegen bilanziell nicht berücksichtigt werden dürfen.
Beispiele: Die Abwertungsgebote gemäß Niederstwertprinzip; Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung
Bilanz
Bilanzierung von Software
Disagio
Eigenkapital
Ertrag
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Imparitätsprinzip
Inventur
Kapital
Niederstwertprinzip
Rechnungswesen
Rückstellung
Vermögensgegenstand
Working Capital
außerordentliche Aufwendungen
gezeichnetes Kapital
sonstige betriebliche Aufwendungen
stille Gesellschaft
eingehend
Imparitätsprinzip
ausgehend