Landwirte
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sammelbezeichnung für Personen, die als Bauern, Pächter etc. Landwirtschaft betreiben. Nicht zu den Landwirten gehören Eigentümer von Erwerbsgärtnereien und Nebenerwerbssiedler.
Ausbildung:
(1) Die VO über die Berufsausbildung zum Landwirt/ zur Landwirtin vom 31.1.1995 (BGBl. I 168) hat den Landwirt als Ausbildungsberuf staatlich anerkannt und den Inhalt der Berufsausbildung umschrieben.
(2) Landwirtschaftliches Studium mit akademischem Grad: Diplom-Landwirt.
Landwirte unterliegen der Sozialversicherung: Alterssicherung der Landwirte, Krankenversicherung der Landwirte, Landwirtschaftliche Unfallversicherung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Betrieb
Bruttoarbeitsentgelt
Delegation
Haftung
Kraftfahrzeug (Kfz)
Krankenversicherung
Körperschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Liegenschaft
Nichtigkeit
Revision
Sozialleistungen
Sozialversicherung
Versicherungsprinzip
Verwaltung
Verwaltungsakt
berufliche Fortbildung
juristische Person
Äquivalenzprinzip
eingehend
Landwirte
ausgehend
eingehend
Landwirte
ausgehend