Kommanditvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesellschaftsvertrag, mit dem eine Kommanditgesellschaft errichtet wird. Der Kommanditvertrag muss die Höhe der Einlage bestimmen, zumal diese für die Eintragung im Handelsregister erforderlich ist.
Vgl. auch Kommanditgesellschaft (KG), Kommanditist.
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