Mehrkosten
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: a) Mehrkosten i.w.S.: Die über einen verglichenen Kostenwert (z.B. Eigenfertigungskosten) hinausgehenden Kosten, z.B. Mehrkosten des Fremdbezugs.
b) Mehrkosten. i.e.S.: Die über die geplanten Kosten hinausgehenden Kosten, z.B. die Kosten für Fertigungsausschuss, Zeit- und Lohnüberschreitungen, Materialnachforderungen, fehlgeschlagene Entwicklungsarbeiten und Schwund bei lagernden Rohstoffen.
Vgl. auch Abweichungen.
2. Außergewöhnliche Mehrkosten erheblicher Höhe können als Verluste aus Wagnissen behandelt werden.
Vgl. auch Nacharbeitskosten.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abgrenzung
Anschaffungskosten
Balanced Scorecard
Break-Even-Analyse
Controlling
Economies of Scale
Gesamtkostenverfahren
Handlungskosten
Kennzahlen
Kosten
Lizenzgebühren
Opportunitätskosten
Rechnungswesen
Risiko
Selbstkosten
Steuern
außerordentliche Aufwendungen
innerbetriebliche Leistungsverrechnung
kalkulatorische Zinsen
neutrale Aufwendungen
eingehend
Mehrkosten
ausgehend
eingehend
Mehrkosten
ausgehend